AK Ziele/Selbstverständnis/Überarbeitung Forderungen

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Sammlung von Forderungskatalogen

Positionspapiere

[Bearbeiten] AK Forderungskonkretisierung

Protokoll aus Münster aus dem Oktober 2009

Idee: Konkrete Aktionsformen für einzelne Forderungen entwickeln.

[Bearbeiten] Freier Bildungszugang / Öffentliche Finanzierung

Konkrete Forderungen:

  • keine Studiengebühren
  • Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems
  • Keine NCs
  • Kostenlose Fahrt zur Schule / Hochschule
  • Kostenlose Lehr- und Lernmittel
  • Kostenloses Mittagessen
  • Wenn Bachelor, dann Master für alle
  • Verbesserte Studienfinanzierungsmodelle - BAföG-Reformkonzept (siehe Ende der Seite!)

Mittel

  • Boykott für freien Bildungszugang und öffentliche Finanzierung
    • Studiengebührenboykott
    • Lehrmittelboykott (Bücher nicht kaufen)
    • Kitagebühren-Boykott
    • Stückelung der Überweisungen (immer ein Euro) -> Verwaltungsaufwand erhöhen
    • Dauerauftrag einrichten (jeden Tag 1 Euro)
    • Muss politisch begleitet werden durch:
      • Verhandlungen mit dem Rektorat
      • Zum Landtag (am Wandertag)
      • Öffentlichkeit schaffen
      • Ins Rathaus (am Wandertag)
      • an jedem Tag andere Klassen
      • LehrerInnen mit ins Boot holen
  • Voküs an Schulen oder Hochschulen für kostenloses Essen
    • erst einmal im Monat
    • entsprechende Pressearbeit: eigentlich müsste das laufen, so einfach kann es gehen
    • Essen gegen Spende oder geringen Betrag
    • Containern, Tafel o.ä.
  • Gegen NCs
  • Gegen Bewerbungschaos / System des NCs
    • an allen Hochschulen bewerben -> hoher Verwaltungsaufwand
      • System ad absurdum führen (bis zum Zusammenbruch)
      • Problem: Leiden tun die Studis / Erstis
      • Kontrovers diskutiert
    • Allen möglichen Behörden Abiturzeugnis zuschicken
      • Möglichst viele zusätzliche Sachen (Seepferdchen-Bescheinigungen, Kochrezepte usw. mitschicken)
      • Verfassungsgerichtsurteil von 72 mit grundsätzlichem Verbot von NCs mitschicken
    • Klagen gegen NCs
      • Massenhaftes Einklagen von Studienplätzen um auch wegen Verfassungsgericht zu Klagen, Formular vorbereiten
  • Schulübergreifende Projektwochen

[Bearbeiten] Selbstbestimmung / Mitbestimmung

Konkrete Forderungen:

  • alternative Lehr- und Lernformen
  • Bachelor / Master in der Form abschaffen
  • Jede Veranstaltung mit Ziel beginnen, gemeinsam besprechen
  • Prüfungsbelastungen verringern
  • Anwesenheitspflichenten abschaffen
  • Demokratisch entscheiden, was man lernen möchte
  • Hochschulrat abschaffen
  • Studierendenschaften und SVen stärken

Was können wir tun?

  • Gegen Prüfungen klagen
    • Bachelor-Belastung: Vorgaben werden oft nicht eingehalten. Deshalb sind Klagen möglich.
    • Aufruf / Unterstützung zur Klage.
  • Alternative Bildungsveranstaltungen organisieren
    • Workshops zu verschiedenen Themen
    • Nicht nur Kritik, sondern Alternativen dagegen setzen
  • Gegen Hochschulgremien / Prof. Mehrheit:
    • Alternativen Hochschulrat gründen
      • mit Studis besetzen
    • Studis auffordern in Gremien reinzugehen (als Öffentlichkeit)
    • ständig Rederecht für alle die da sind beantragen
    • Öffentlich Sitzungen ankündigen (mit Tagesordnung und Erklärung)
    • Analog in Schulkonferenz
    • (Vertretungs)Relation durch irgendwas darstellen (Luftballons)
      • 1 Prof – 200 Studis (Münster)
  • Anwesenheitslisten klauen
    • Wettbewerb: Wer klaut die meisten Anwesenheitslisten, witzigen Preis aussetzen
    • es gibt Entwürfe aus Marburg
    • Mit Clowns oder verschwinden lassen
  • Mitbestimmung an Schulen
    • Schulverfassung verfassen
    • Reale Beispiele sammeln von Modellschulen etc.
    • Schule demokratisieren:
      • Schulrat gründen mit SchülerInnenmehrheit (geht gesetzlich nicht),
      • Vollversammlungen mit Abstimmungen
      • SV macht nicht was sie will, sondern Entscheidung mit allen rückkoppeln
      • Imperatives Mandat für Klassensprecher, Basisdemokratie
    • Pressefreiheit ausnutzen: Flugblätter und Zeitung dürfen beliebig verteilt werden, darf nicht außerhalb des Schulgeländes stattfinden, insbesondere Aufrufe zum Bildungsstreik
    • Politische AGs gründen
  • Jugendparlamente (mit mehr Einfluss) einberufen
  • Unterricht
    • zusammen mit LehrerInnen SchülerInnen Wahl über Methoden und Schwerpunkte überlassen
    • am Anfang des Jahres zusammen Lehrplan besprechen

[Bearbeiten] Praktische Umsetzung

  • Heftchen zum Bildungsstreik (morgen entwerfen Computerpool):
  • Grobe Forderung erklären, Unterforderungen aufstellen, Seite zum Ausreißen für Aktionen.

[Bearbeiten] BAföG-Reformkonzept - vom Bildungsstreikbündnis Passau

Präambel

Das derzeitige staatliche Studienfinanzierungsmodell ist im Grundsatz ein bewährtes Konzept, das jedoch dringend reformbedürftig ist. Derzeit erhalten viele Studierende, die auf eine Finanzierung ihres Studiums angewiesen sind, keine oder viel zu niedrige Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die bestehenden Regelungen müssen in Bezug auf Förderungsdauer, Förderungshöhe, Förderungsberechtigung und weiteren wichtigen Punkten unbedingt angepasst werden. Das vorliegende Konzept gibt konkrete Verbesserungsvorschläge und begründet die Notwendigkeit der Änderungen.

1) Förderungsdauer

Es soll auch bei Überschreitung der Regelstudienzeit noch für eine angemessene Zeit Anspruch auf Förderung bestehen. Dabei ist pro drei Semester Regelstudienzeit ein Semester zusätzlicher Förderungsanspruch einzuführen. Das bedeutet, dass bei einem Studiengang mit beispielsweise 6 Semestern Regelstudienzeit zusätzlich für zwei Semester BAföG-Anspruch besteht, insgesamt also für 8 Semester. Bei beispielsweise 8 Semestern Regelstudienzeit ist dabei aufzurunden auf dann 11 Semester Förderungshöchstdauer. Dabei sind Ausbildungszeiten von bis zu einem Jahr im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen.

Begründung:

Die derzeitigen Regelungen, dass BAföG-Anspruch grundsätzlich nur für die Dauer der Regelstudienzeit besteht, sind nicht mit individuell unterschiedlichen Lebensentwürfen der Studierenden in Einklang zu bringen. Viele Studierende engagieren sich neben dem Studium im sozialen und kulturellen Bereich, mindestens ebenso viele müssen gleichzeitig noch einer Beschäftigung nachgehen um ihren Lebensunterhalt zu sichern oder ein Kind erziehen und wieder andere sind dem hohen Leistungsdruck nicht gewachsen und benötigen schlichtweg mehr Zeit für ihr Studium. Durch die Lockerung der aktuellen, starren Regelungen kann hier die Sicherheit geschaffen werden, dass das Studium in einer individuell annehmbaren Zeit abgeschlossen werden kann. Die Nichteinbeziehung von Auslandsaufenthalten in die Regelstudienzeit ist dabei ebenso wichtig, da derzeit Auslandsstudium oder -praktika in vielen Studiengängen selbstverständlich erwartet wer-den, die dabei erbrachten Leistungen aber oft nicht oder kaum angerechnet werden. Somit verlängert sich durch einen Auslandsaufenthalt meist zwangsweise die Studiendauer, ohne dass der Stu-dierende dies ausgleichen könnte. Durch die vorgeschlagene BAföG-Reform würde dieses Problem gelöst werden.

2) Förderungshöhe

Die Förderung soll auf einem Zwei-Säulen-Modell beruhen. Dabei erhalten alle Menschen, die sich in Studium und Ausbildung befinden eine elternunabhängige Grundförderung in Höhe von 200 €, die nicht zurückgezahlt werden muss. Unabhängig von dieser Regelung im BAföG muss das Kindergeld mit Erreichen des 18. Lebensjahres direkt an das Kind gezahlt werden und nicht mehr an die Eltern. Die zweite Finanzierungssäule beruht auf dem bereits im derzeitigen BAföG bekannten Prinzip der Elternabhängigkeit. Hierbei wird der Bedarf für Studierende derzeit bei 366 € gesehen. Dieser angebliche Bedarf muss an den tatsächlichen Bedarf zur angemessenen Lebenshaltung angepasst werden. Daher fordern wir diese Summe auf 460 € anzuheben, wobei darin schon die elternunabhängige Förderung in Höhe von 200 € enthalten ist. Zusätzlich zu diesem Grundbedarf besteht Anspruch auf einen Mietzuschuss. Derzeit ist dieser pauschal mit 146 € angegeben, kann aber bei nachweislich höheren Mietkosten um bis zu 72 € erhöht werden. Somit besteht derzeit Anspruch auf maximal 218 € Mietzuschuss. Diese Regelung muss wie folgt geändert werden: Jeder Studierende hat Anspruch auf eine festgelegte Wohnfläche (z.B. 50 m²). Der dafür gezahlte Mietzuschuss bemisst sich nicht pauschal, sondern orientiert sich am jeweiligen Durchschnitt, der für diese Wohnfläche in der entsprechenden Stadt bzw. dem Landkreis gezahlt werden muss. Zusätzlich zu den erwähnten Bedarfsanpassungen ist dringend eine Bedarfserhöhung dort vorzunehmen, wo der Studienort in einem Bundesland mit Studiengebührenzahlungspflicht liegt. Dabei erhöht sich der monatliche Bedarf um die anteilige Summe der zu zahlenden Studiengebühren.

Begründung:

Eine elternunabhängige Grundförderung entlastet die zahlungspflichtigen Eltern des Studierenden und vermindert das Risiko, dass diese verklagt werden müssen, wenn sie nicht für das Studium ihres Kindes zahlen können oder wollen. Gleichzeitig ermöglicht diese tiefgreifende Neuerung ein selbst-bestimmteres Studieren, da auch Studierende, die arbeiten müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, deutlich entlastet werden. Um trotzdem finanzstarke Eltern an der Finanzierung des Studiums ihres Kindes zu beteiligen, soll der Gedanke der elternabhängigen Finanzierung nicht völlig aufgegeben werden, da bekanntlich starke Schultern in einem Solidarsystem auch mehr tragen können und sollen.

3) Einkommensanrechnung

Derzeit wird bei der Ermittlung der elterlichen Zahlungspflicht und der Höhe der zu zahlenden Unterstützung nur das positive Einkommen der Eltern berücksichtigt. Diese Regelung muss dahingehend angepasst werden, dass auch negatives Einkommen und Vermögen der Eltern in die Ermittlung der Zahlungspflicht eingerechnet werden. Dabei ist ein angemessener Vermögensfreibetrag zu gewähren. Die derzeit gültigen Einkommensfreibeträge sind deutlich anzuheben. Dabei für nicht dauerhaft getrennt lebende Eltern von derzeit 1.555 € auf 2.100 € und für getrennt lebende Eltern auf jeweils 1.200 €.

Begründung:

Trotz relativ hohem Einkommen, passiert es zurzeit recht häufig, dass Eltern ihrer gesetzlichen Zahlungspflicht nicht nachkommen können, da ihr negatives Einkommen (beispielsweise Verschuldung/Rückzahlungspflichten aus einem Kredit für den Bau eines Eigenheims) das positive Einkom-men deutlich schmälern oder gar vollständig aufbrauchen. Dies muss bei der Ermittlung der Zahlungspflicht und –höhe unbedingt berücksichtigt werden. Im Gegensatz dazu wird derzeit vorhandenes Vermögen der Eltern nicht angerechnet, d.h. dass Eltern, die über ein sehr hohes Vermögen verfügen, aber nicht über Einkommen, nicht verpflichtet sind, ihrem Kind das Studium zu finanzieren. Dieser offensichtlich unsoziale Missstand muss dringend abgeschafft werden. Die Anpassung der Einkommensfreibeträge ist aufgrund länger nicht erfolgter Inflationsanpassung notwendig; außerdem ist die derzeitige Höhe des Freibetrages für die Erreichung eines angemessenen Lebensstandards zu niedrig.

4) Sonstige notwendige Verbesserungen

- Bei Weigerung der Eltern ihre Einkommensverhältnisse offen zu legen oder bei Weigerung trotz gesetzlicher Zahlungspflicht ihrem Kind das Studium zu finanzieren, besteht derzeit die Möglichkeit die Eltern im Auftrag des Kindes vom BAföG-Amt verklagen zu lassen. Dies sollte dahingehend geändert werden, dass nicht mehr erst auf Antrag des Studierenden die Eltern vom BAföG-Amt verklagt werden, sondern automatisch bei Weigerung der Eltern ihre Informations- und Zahlungspflichten zu erfüllen, die entsprechenden Schritte vom BAföG-Amt eingeleitet werden um dem Studierenden eine angemessene Studienfinanzierung ohne langwierigen Rechtsstreit zu ermöglichen. - Jegliche bestehenden Altersgrenzen, die die Förderung eines Studiums bei Erreichung eines bestimmten Alters unmöglich machen sind abzuschaffen. - Alle im BAföG genannten Geldbeträge sind automatisch an die jährliche Inflationsrate anzupassen. Dies ist auch rückwirkend für versäumte Anpassungen zu tun.

Begründung:

- Es ist einem Kind kaum zuzumuten seine Eltern zu verklagen oder eine Behörde aktiv aufzufordern dies zu tun. Daher ist es unbedingt notwendig, dass das BAföG-Amt von sich aus, im Rahmen der Erfüllung seiner Amtspflichten die Informations- und Zahlungspflichten der Eltern einfordert und die Entscheidung über diese Aufgabenzuweisung nicht dem Studierenden zugemutet wird. - Lebenslanges Lernen wird stets als gesellschaftliches und individuelles Ziel vorgetragen, dazu muss auch gehören mit jedem Lebensalter ein Studium beginnen zu dürfen und für dieses entsprechenden Lebensunterhalt zu erhalten. - Die Inflationsanpassung ist eine wichtige Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines gleichbleibenden Lebensstandards, da sich dieser sonst schleichend, aber stetig verschlechtert. Die derzeit vorgenommene Anpassung durch Gesetzesänderung ist zu langwierig und unzuverlässig.

Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Änderungen schnellstmöglich in eine Reformierung des BAföG einfließen zu lassen, um die prekäre Situation vieler Studierender endlich zu beenden!

Passauer Bildungsstreikbündnis - Januar 2010

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